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Terms and Conditions

Ausstellungsbedingungen und Marktordnung (AGB )

1. Teilnahmebedingungen
Zum Verkauf sind nur Uhren, Schmuck und Edelsteine jeder Art inklusive Zubehör und Literatur zugelassen. Nicht zugelassen sind Reproduktionen und Fälschungen jeder Art. Nicht zugelassene Ware führt zum Ausschluss der Veranstaltung. Jeder Aussteller muss unter eigenem Namen angemeldet sein und ist verpflichtet, seine Namens- bzw. Firmenbezeichnung gut sichtbar an seinem Stand auszuweisen. Jeder Stand muss während der Dauer der Veranstaltung personell besetzt sein. Es ist nicht erlaubt, während der Publikumszeiten auf oder abzubauen.

Vor Eröffnung des Marktes (10:00 Uhr) sind nur angemeldete Aussteller zum Einlass berechtigt.

Standaufbau:
von 8.00 bis 10.00 Uhr,
Standabbau:
von 16.00 bis 18.00 Uhr.

2. Hausordnung
Neben der Marktordnung und den Ausstellungsbedingungen des Veranstalters ist jeweils die Hausordnung der Veranstaltungsräume voll inhaltlich gültig. Es ist nicht erlaubt, irgendwelche Veränderungen, u.a. Beschädigungen durch Schrauben, Nägel etc., an den Räumlichkeiten oder deren Einrichtungen vorzunehmen. Bei Verstössen gegen diese Vorschrift behält sich der Veranstalter in Schadensfällen das Recht der Regressnahme vor.

3. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Sach- oder Körperschäden. Schäden, die durch Fremdverschulden eintreten, müssen vom Aussteller/ Händler verfolgt werden. Der Veranstalter ist im Falle höherer Gewalt oder beim Vorliegen von ihm nicht verschuldeter Gründe berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen. Der Aussteller/ Händler hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere nicht auf den ihm hierdurch entstandenen wirtschaftlichen Verlust.

4. Standmiete
Die Standmiete ist als Vorauskasse nach Standbestätigung des Veranstalters zur Zahlung fällig ; Banküberweisung oder Scheck zahlbar bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist steht dem Veranstalter das Recht zu, über einen angemieteten Stand anderweitig zu verfügen. In jedem Fall ist die Standmiete vor Veranstaltungseröffnung fällig. Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Vorkasse, der Veranstalter ist zudem berechtigt, von dem nicht erschienenen Aussteller/ Händler die ausstehende Standmiete einzufordern.

5. Parken
Das Parken ist nur auf der ausgewiesenen Parkfläche erlaubt. Nach dem Entladen der Händlerfahrzeuge sind diese dort abzustellen. Keinesfalls dürfen Notwege für Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge blockiert werden. Auf Hinweisbeschilderung ist zu achten.

6. Gerichtsstand
In allen Rechtsangelegenheiten gilt der Gerichtsstand Frankfurt am Main.

7. Schlußbestimmungen
Mit der Anmeldung erkennt jeder Aussteller/ Händler die Marktordnung und Ausstellungsbedingungen inhaltlich und rechtsverbindlich an. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Ausstellungsbedingungen, der Marktordnung, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit derselbigen im übrigen hiervon unberührt. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die dem Veranstalter gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Den Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten ist Folge zu leisten. Das Hausrecht übt die Veranstaltungsräumlichkeit aus. Im übrigen gelten alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.

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